Glossar

Der Begriff Uraufnahme bezeichnet ein historisches Kartenwerk. Dieses umfasst über 24.000 Uraufnahmeblätter, davon etwa 3.000 Orts- und Stadtblätter, die in den Jahren 1808 bis 1864 entstanden sind. Im Jahre 1808 ordnete König Max I. die Vermessung aller Grundstücke des Königreichs Bayern als Grundlage für eine einheitliche und gerechte Besteuerung an. Die mittels Messtischaufnahme entstandenen Uraufnahmeblätter überdeckten als Rahmenkarten (Flurkarten) systematisch das ganze Land und beinhalten im Wesentlichen die Grenzen der Grundstücke und Nutzungsarten, Gebäude sowie Wege und Gewässer.

 

(Quelle: N. N., Uraufnahmeblätter – ein historischer Datenschatz wird georeferenziert, publiziert am 05.05.2011, in: Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung < https://www.lvg.bayern.de/aktuell/archiv/512.html> (aufgerufen am 08.01.2025))