1861 beschlossene Vorschriften zur Gestaltung evangelischer Kirchen nach mittelalterlichem Vorbild als geostete, kreuzförmige Bauten mit ausgeprägtem Langhaus. Offiziell bis 1908 wirksam; vergleiche Wiesbadener Programm.
(Quelle: Dehio - Handbuch der Deutschen Kunstdenkmäler, Glossar)