Glossar
Niederdeutscher Bauernhaustypus mit haushoher, befahrbarer Wirtschaftsdiele, Ställen, sich mit Luchten in ganzer Hausbreite weitendem Flett und Wohnteil unter gemeinsamem Dach. Das Traggerüst aus zwei bis vier Ständerreihen gebildet (Zwei-, Drei- oder Vierständerhaus). Das städtische Dielenhaus des Kaufmanns oder Handwerkers genauso konstruiert. Die Diele Arbeits- und Aufenthaltsraum; die Seitenschiffe je nach Bedarf als Ställe, Stuben oder Stauraum genutzt, darüber die (Hille). Im Wohnteil die Räume des gehobenen und privaten Bedarfs angeordnet.
(Quelle: Dehio - Handbuch der Deutschen Kunstdenkmäler, Glossar)

